Toschlag

Toschlag:

 

Das Wort "Tooschlagg" (=Zuschlag) leitet sich her von einer speziellen Bedeutung des Verbs "zuschlagen": Es sind Stücke, die durch Einzäunen aus den gemeinen Marken ausgesondert und jemanden als Privateigentum zugeschlagen worden waren.

 

(Karte: www.geodatenatlas.kreis-borken.de)